Ja natürlich!
Eine IG-Lieferung (innergemeinschaftliche Lieferung) ist eine Lieferung von Waren zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, bei der die Waren von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat transportiert werden. Die Besonderheit bei einer IG-Lieferung ist, dass diese Lieferung unter bestimmten Voraussetzungen mehrwertsteuerbefreit ist.
Für Dich heißt das nur Du musst einen Haken bei der Rechnung setzen und schon sind diese die folgenden rechtlichen Punkte alle erfüllt. Sehr effizient und einfach.
Merkmale einer IG-Lieferung-Rechnung:
Die Rechnung für eine IG-Lieferung muss wie eine normale Rechnung aufgebaut sein, enthält aber spezifische Angaben, die die Steuerbefreiung und die innergemeinschaftliche Lieferung betreffen.
1. Sowohl die USt-IdNr. des Verkäufers als auch die des Käufers müssen auf der Rechnung vermerkt sein, um zu belegen, dass es sich um zwei mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen handelt.
2. Auf der Rechnung muss explizit darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handelt. Ein üblicher Vermerk könnte zum Beispiel lauten: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1b UStG“ (in Deutschland).
3. Es wird keine Mehrwertsteuer berechnet, da die Lieferung im Rahmen des IG-Handels steuerbefreit ist.
4. Es ist wichtig, dass der Transport der Waren in ein anderes EU-Land nachweisbar ist. Dies kann durch entsprechende Dokumente oder eine Bestätigung des Käufers erfolgen, dass die Ware ins Ausland transportiert wurde.
5. Die Rechnung enthält die übliche Beschreibung der gelieferten Ware, den Betrag und alle anderen erforderlichen Rechnungsdetails.